Rund ums Wohnen
Bewerbungsunterlagen: Mappe und SCHUFA-Auskunft
Auf eine gefragte Wohnung bewerben sich Dutzende. Wer die Unterlagen fertig hat, kann am selben Tag antworten - das entscheidet öfter als das Gehalt. Was dazugehört und in welcher Form.
Was in die Mappe gehört
- Ausgefüllte Selbstauskunft. Meist gibt der Vermieter ein eigenes Formular vor; ein selbst erstelltes Blatt mit denselben Angaben tut es genauso.
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate. Bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid oder eine Bescheinigung vom Steuerberater.
- SCHUFA-Auskunft, nicht älter als drei Monate.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters, falls du eine bekommst - verpflichtet ist er dazu nicht. Ersatzweise tut es ein Kontoauszug über die letzten Mietzahlungen, auf dem die übrigen Posten geschwärzt sind.
- Ausweis zum Vorzeigen. Eine Kopie zum Behalten darf der Vermieter erst verlangen, wenn es ernst wird.
Fasse alles zu einer einzigen PDF-Datei zusammen, benannt mit deinem Namen. Wer fünf einzelne Handyfotos schickt, macht dem Vermieter Arbeit - und der hat noch dreißig andere Bewerbungen im Postfach.
Welche SCHUFA-Auskunft die richtige ist
Es gibt zwei, und sie werden regelmäßig verwechselt. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, enthält aber alles, was die SCHUFA über dich gespeichert hat: jedes Konto, jeden Vertrag, jede Anfrage. Sie ist für dich gedacht, nicht für Dritte.
Für die Vorlage beim Vermieter ist die kostenpflichtige BonitätsAuskunft gemacht. Sie besteht aus einem Zertifikat, das nur den Score und die Aussage „keine negativen Merkmale" zeigt - ohne deine Vertragsliste offenzulegen. Rund 30 Euro.
Rechne bei der kostenlosen Datenkopie mit mehreren Wochen. Wer kurzfristig sucht, sollte sie früh anfordern oder gleich die kostenpflichtige Variante nehmen.