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Rund ums Wohnen

Der Energieausweis: Wann du ihn brauchst und welchen

Ohne Energieausweis darfst du weder vermieten noch verkaufen. Er muss spätestens bei der Besichtigung auf dem Tisch liegen, unaufgefordert.

Welchen Ausweis dein Haus braucht

Für Wohngebäude. Es zählt, wann der Bauantrag gestellt wurde, nicht das Baujahr.

Wohnungen im Haus Bauantrag vor Nov. 1977 Bauantrag ab Nov. 1977 Neubau
Bis vier Wohnungen Bedarfsausweis Freie Wahl Bedarfsausweis
Ab fünf Wohnungen Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis

Ausnahme: Erfüllte ein Haus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 schon bei der Fertigstellung die Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde es später auf diesen Stand gebracht, hast du auch bei bis zu vier Wohnungen die freie Wahl. Grundlage ist § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz, GEG). Für Nichtwohngebäude wie Büros oder Läden gelten eigene Regeln.

Freie Wahl? Dann sind beide Ausweise zulässig. Was die beiden Ausweise unterscheidet

Eigentumswohnung? Der Ausweis gilt für das ganze Haus. Frag die Hausverwaltung, ob es schon einen gibt. Gibt es keinen, bestellt ihn in der Regel die Eigentümergemeinschaft.

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Dieses Bestellformular betreibt die Immoticket24.de GmbH (energieausweis.de). Bestellt und bezahlt wird dort, nicht bei Immolibero.

Energieausweis online bestellen

Das Bestellformular lädt erst, wenn du es anforderst. Wähle den Ausweis, den die Tabelle oben für dein Haus nennt.

Braucht die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

Braucht Angaben zu Wänden, Fenstern, Dach und Heizung.

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Was das Gesetz verlangt

Wann du einen brauchst

Bei jeder Vermietung und jedem Verkauf. Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche. Ein Baudenkmal braucht bis zum 31.12.2026 keinen Energieausweis; danach gilt die Pflicht auch dort.

Wann du ihn zeigen musst

Spätestens bei der Besichtigung, auch wenn niemand danach fragt. Nach Vertragsschluss übergibst du ihn oder eine Kopie.

Was ein Verstoß kostet

Fehlt der Ausweis oder fehlen die Pflichtangaben im Inserat, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro. Geprüft wird vor allem nach Hinweisen.

Was die beiden Ausweise unterscheidet

Verbrauchsausweis

Einfache teils schon für knapp unter 100 Euro, 10 Jahre gültig

Rechnet mit den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, sagt aber mehr über die Heizgewohnheiten der Bewohner aus als über das Gebäude.

Bedarfsausweis

Mehr Aufwand, in der Regel teurer, 10 Jahre gültig

Bewertet die Bausubstanz: Wände, Fenster, Dach, Heizung. Aufwendiger und in der Regel teurer, dafür hängt er nicht davon ab, wie jemand heizt, und sagt etwas aus, wenn du über eine Sanierung nachdenkst.

Preisangaben nach der Verbraucherzentrale, Stand Oktober 2025.

Ein Ausweis für das ganze Gebäude

Für eine einzelne Wohnung gibt es keinen eigenen Ausweis: Ausgestellt wird er immer für das ganze Gebäude. Und er hängt am Gebäude, nicht an der Person: Beim Verkauf geht er an den Käufer über.

Diese Angaben gehören ins Inserat

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf bzw. -verbrauch
  • Wesentlicher Energieträger
  • Baujahr laut Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse

Die Pflicht greift, sobald ein Ausweis vorliegt, auch wenn du ihn erst bei der Besichtigung zeigst: Dann wählst du im Inserat „Energieausweis liegt vor“. „Energieausweis liegt zur Besichtigung vor“ steht für einen bestellten Ausweis, der noch nicht ausgestellt ist; dann gehören noch keine Angaben ins Inserat. Die Pflicht trifft private Anbieter genauso wie Makler. Baujahr und Energieeffizienzklasse verlangt das Gesetz nur bei Wohngebäuden.

Worauf du beim Aussteller achtest

Ausstellen dürfen unter anderem Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister der einschlägigen Gewerke mit entsprechender Fortbildung. Jeder Ausweis bekommt eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik.

Viele Ausweise entstehen online aus deinen Angaben, ohne Termin vor Ort. Das ist zulässig, doch Fehler entstehen oft schon bei der Datenerhebung. Trage die Werte deshalb aus Unterlagen ein, nicht aus dem Gedächtnis, und frage nach der Registriernummer. Entspricht der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben, kannst du vom Aussteller eine kostenlose Nachbesserung verlangen.

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