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Rund ums Wohnen

Die Post an die neue Adresse umleiten

Nach einem Umzug kommen Briefe noch monatelang an der alten Anschrift an: von Behörden, Versicherungen, Vereinen, vom Finanzamt. Der Nachsendeauftrag holt sie dort ab und bringt sie hinterher. Die Zeit brauchst du, um die Adressen der Reihe nach zu ändern.

Was umgeleitet wird und was nicht

Der Auftrag gilt für Briefsendungen der Deutschen Post, die an deinen Namen und die alte Anschrift gehen. Die Post nennt ihn Nachsendeservice; beauftragen lässt er sich online, an einer Poststation oder in einer Filiale.

Nicht dabei ist, was andere Zusteller bringen: Hermes, DPD, GLS und eigene Botendienste liefern weiter an die alte Adresse. Ebenso Zeitungen und Zeitschriften, die der Verlag selbst zustellt. Dort änderst du die Anschrift selbst.

Wann du ihn beauftragst

Der Auftrag braucht einige Werktage, bis er greift. Erledige ihn deshalb zusammen mit den übrigen Ummeldungen und nicht erst in der Umzugswoche.

Ab welchem Tag umgeleitet wird, gibst du selbst an. Setze das Datum auf den Umzugstag und nicht auf den Tag der Bestellung, sonst geht Post an die neue Adresse, während du noch in der alten Wohnung wohnst.

Wie lange er läuft

Der Auftrag läuft sechs Monate. Längere Laufzeiten bietet die Post nicht mehr an; wer mehr Zeit braucht, beauftragt danach ein zweites Mal.

Rechne damit, dass sechs Monate nicht alles einfangen. Was nur einmal im Jahr kommt - die Steuerunterlagen, eine Vereinsrechnung, die Zahnzusatzversicherung -, fällt womöglich hinter das Ende. Notiere dir deshalb während der Laufzeit, bei wem die neue Anschrift noch fehlt.

Nach dem Ende geht Post an den Absender zurück, mit dem Vermerk, dass der Empfänger verzogen ist. Wer bis dahin nicht überall die neue Anschrift hinterlegt hat, merkt es erst daran, dass nichts mehr ankommt.

Welche Namen daraufgehören

Umgeleitet wird nur, was an einen im Auftrag genannten Namen adressiert ist. In einer Wohngemeinschaft oder in einem Haushalt mit verschiedenen Nachnamen gehört jeder Name einzeln hinein, für den Post kommen soll.

Denk an die Schreibweisen, unter denen dich jemand anschreibt: Geburtsname, Doppelname, das Kleinunternehmen neben dem Privatnamen. Was nicht im Auftrag steht, bleibt liegen.

Die Umzugsmitteilung

Zusätzlich bietet die Post an, teilnehmende Unternehmen über deine neue Anschrift zu informieren. Das spart eine Reihe von Anrufen und Formularen.

Es ist allerdings eine Einwilligung: Du erlaubst damit die Weitergabe deiner Adresse an Firmen, die an dem Verfahren teilnehmen. Wer das nicht möchte, lässt den Zusatz weg und ändert die Adressen selbst.

Was er kostet

Der Preis hängt daran, ob du privat oder geschäftlich beauftragst und auf welchem Weg du das tust. Geschäftlich geht der Auftrag nur online oder an einer Poststation, nicht am Schalter.

Privat, online
31,90 Euro
Privat, Filiale oder Poststation
34,90 Euro
Geschäftlich, online
51,90 Euro
Geschäftlich, Poststation
54,90 Euro
Eilauftrag, zusätzlich
10,00 Euro

Ins Ausland kostet der Auftrag bei der Deutschen Post dasselbe. Die Post im Zielland kann bei der Zustellung eigene Entgelte verlangen.

Preise der Deutschen Post, Stand September 2026.

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