Die günstigste Versicherung mit dem größten Schaden im Rücken. Wer bei anderen etwas kaputt macht, haftet dafür unbegrenzt - die Privathaftpflicht steht dann dafür ein.
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Sie kostet am wenigsten und schützt am meisten. Wer bei anderen einen Schaden verursacht, haftet dafür unbegrenzt - mit dem gesamten Vermögen und notfalls jahrzehntelang mit dem Einkommen. Eine Privathaftpflicht deckt genau das ab.
Mietsachschäden müssen im Vertrag stehen
Beim Wohnen besonders relevant: Ein Wasserschaden, der die Wohnung unter dir trifft, geht schnell in fünfstellige Höhen. Achte darauf, dass Mietsachschäden ausdrücklich eingeschlossen sind - also Schäden an der gemieteten Wohnung selbst. Ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung genau dort nicht, wo du als Mieter das größte Risiko trägst.
Der Schlüssel zur Schließanlage
Geht der Wohnungsschlüssel verloren und hängt er an einer zentralen Schließanlage, kann der Austausch das gesamte Haus betreffen und mehrere tausend Euro kosten. Viele Verträge decken das nur mit dem Baustein Schlüsselverlust.
Manche Tarife begrenzen ihn auf privat genutzte Schlüssel. Wer auch einen Dienstschlüssel trägt, liest diese Klausel besser genau.
Wer mitversichert ist
In einer Familienversicherung laufen Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder in Ausbildung mit. Eine Lücke gibt es bei den Kleinsten: Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 Abs. 1 BGB nicht deliktsfähig, im Straßenverkehr gilt das bis zehn.
Sie haften also nicht, und wo niemand haftet, zahlt auch keine Haftpflicht - der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Tarife mit der Klausel für deliktsunfähige Kinder springen trotzdem ein, meist bis zu einer festen Summe.
Wie hoch die Deckungssumme sein sollte
Üblich ist eine pauschale Summe von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zwischen 5 und 50 Millionen liegen im Beitrag oft nur wenige Euro im Jahr.
Der Grund für die hohen Summen sind Personenschäden: Wer jemanden dauerhaft schädigt, zahlt Behandlung, Verdienstausfall und unter Umständen lebenslang eine Rente.
Gefälligkeitsschäden beim Umzug
Wer beim Umzug hilft und dabei die Waschmaschine fallen lässt, ist ein klassischer Fall: Bei reinen Gefälligkeiten nehmen Gerichte häufig einen stillschweigenden Haftungsverzicht an, verlassen kann man sich darauf aber nicht.
Tarife mit eingeschlossenen Gefälligkeitsschäden zahlen trotzdem. Ohne diesen Einschluss bleibt der Schaden zwischen Freunden hängen.
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