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Rund ums Wohnen

Umzugsfristen: Was wann zu erledigen ist

Das meiste an einem Umzug ist Terminsache. Wer die Fristen kennt, spart sich doppelte Miete, eine verpasste Ummeldung und Streit bei der Übergabe.

Von der Kündigung bis zur Kaution

  1. 4 bis 6 Monate vorher

    Den eigenen Mietvertrag prüfen: Kündigungsfrist, Mindestmietzeit, ein etwaiger Kündigungsverzicht. Erst danach steht fest, ab wann du überhaupt raus kannst.

  2. 3 Monate vorher

    Mietvertrag kündigen. Für Mieter gilt in aller Regel eine Frist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig davon, wie lange du in der Wohnung gewohnt hast. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben zugehen, eine E-Mail genügt nicht.

  3. 6 bis 8 Wochen vorher

    Umzugsunternehmen anfragen oder Transporter reservieren. Zu Monatsenden und zwischen Mai und September ist beides früh ausgebucht, und drei vergleichbare Angebote einzuholen dauert. Angebote vergleichen

  4. 4 Wochen vorher

    Urlaub einreichen, Helfer festmachen, Kartons besorgen. Wer Kinder hat: Schule und Kita ummelden, dafür brauchen die Ämter Vorlauf.

  5. 2 Wochen vorher

    Halteverbotszone beantragen, Strom und Gas ummelden, Internetanschluss umziehen lassen, Nachsendeauftrag einrichten. Was umgeleitet wird

  6. 1 Woche vorher

    Packen abschließen, Kühlschrank abtauen, Sperrmüll anmelden. Papiere, Wertsachen und Schlüssel kommen in eine Kiste, die du selbst fährst.

  7. Am Umzugstag

    Zählerstände ablesen, in der alten und in der neuen Wohnung. Übergabeprotokoll ausfüllen und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

  8. Binnen 2 Wochen danach

    Beim Einwohnermeldeamt ummelden. Das schreibt § 17 BMG vor, und wer die Frist reißt, riskiert ein Bußgeld. Mitbringen: Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

  9. Im ersten Monat danach

    Adresse überall ändern: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Kfz-Zulassung, Abonnements. Der Nachsendeauftrag verschafft dir Zeit, ersetzt die Änderung aber nicht.

  10. 3 bis 6 Monate danach

    Die Kaution kommt zurück. Der Vermieter darf sie eine angemessene Zeit einbehalten, um die Betriebskostenabrechnung abzuwarten.

Halteverbotszone: früh genug beantragen

Eine Halteverbotszone vor der Tür spart am Umzugstag mehr Zeit als jeder Helfer. Beantragt wird sie bei der Stadt oder über einen Dienstleister; die Bearbeitung dauert je nach Kommune wenige Tage bis zwei Wochen. Die Schilder müssen einige Tage vorher stehen, sonst darf ein Falschparker nicht abgeschleppt werden.

Übergabeprotokoll: der wichtigste Zettel

Im Übergabeprotokoll wird festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, mit Zählerständen, vorhandenen Schlüsseln und allen Mängeln. Beide Seiten unterschreiben, beide bekommen eine Kopie.

Ohne Protokoll steht bei einem späteren Streit Aussage gegen Aussage, und die Kaution bleibt erst einmal einbehalten. Fotos vom Zustand helfen zusätzlich, ersetzen das Protokoll aber nicht.

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