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Versicherung

Die Kfz-Versicherung

Die Haftpflicht ist Pflicht, Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Endet dein Vertrag am 31. Dezember, kannst du bis zum 30. November kündigen und den Tarif wechseln. Der Rechner unten vergleicht Tarife für dein Fahrzeug.

Versicherungsformular mit Auswahlkreisen für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko auf einem Holztisch, daneben Taschenrechner, Kugelschreiber, ein blaues Modellauto und eine Beitragstabelle

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Diesen Vergleich betreibt die CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH, eingebunden über Tarifcheck (TARIFCHECK24 GmbH). Vermittelt wird über CHECK24; ein Vertrag kommt nicht mit Immolibero zustande.

Kfz-Versicherung vergleichen

Der Rechner lädt erst, wenn du ihn anforderst.

Mit dem Laden verbindet sich dein Browser mit partner-versicherung.de (Tarifcheck) und check24.de. Dabei werden deine IP-Adresse und Browserdaten dorthin übertragen. Im Rechner lädt CHECK24 zusätzlich eine Sicherheitsabfrage von Cloudflare nach. Schließt du dort einen Vertrag ab, erhalten wir eine Vergütung; für dich ändert sich der Preis dadurch nicht.

Die anderen Sparten: Hausrat, Privathaftpflicht, Wohngebäude

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Sie zahlt Schäden, die du mit dem Fahrzeug anderen zufügst - nicht die am eigenen Auto.

Die Teilkasko zahlt für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, die du nicht selbst verursacht hast: Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand und Zusammenstöße mit Wild. Die Vollkasko zahlt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus.

Kündigen bis 30. November

Die meisten Verträge laufen mit dem Kalenderjahr und verlängern sich um ein Jahr, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigst. Endet der Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer sein.

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen - auch außerhalb dieses Stichtags.

Nach dem Umzug

Melde die neue Adresse deinem Versicherer. Der Beitrag richtet sich auch nach der Regionalklasse des Wohnorts und kann sich mit dem Umzug ändern.

Die Zulassungsstelle am neuen Wohnort trägt die Anschrift in die Zulassungsbescheinigung ein. Das bisherige Kennzeichen darfst du dabei behalten.

Worauf es im Tarif ankommt

Neben dem Beitrag zählen die Selbstbeteiligung, die Schadenfreiheitsklasse und wer das Fahrzeug fahren darf. Nennt der Vertrag nur dich als Fahrer und fährt doch jemand anderes, kann der Versicherer nach einem Unfall Beitrag nachfordern.

Mit Werkstattbindung lässt der Versicherer Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt reparieren. Das senkt den Beitrag, schränkt aber die Wahl der Werkstatt ein.

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